Wüstungen, erloschene Dörfer um Ulfa 


In der Ulfaer Gemarkung sind die Siedlungen Bingshausen und Reckenhausen aufgegangen und eventuell auch Flächenteile von Fronholz, Silbach und Winden. Auch von dem früheren Frankenhausen liegen heute Flächenteile im Ulfaer Gebiet. Fronholz lag nach alten Beschreibungen am „Eichelsdorfer Berg“, Silbach und Winden zwischen Ulfa und Gonterskirchen bzw. Ruppertsburg und Frankenhausen oberhalb (westlich) der Reinhäuser Mühle in den heutigen Harbwald hinein. 


Von den 110 Siedlungen im früheren Kreis Schotten, die im Laufe der Besiedlungsgeschichte gegründet wurden, sind 60 wieder eingegangen bzw. erloschen. L. Volk (Wüstungen im Kreis Schotten, 1940 S. 161) schreibt: „Zusammenfassend sehe ich die Ursachen der Siedlungskonzentration im ausgehenden Mittelalter für unser Gebiet einmal in der Städtegründung, dann in dem Bestreben nach größerem Schutz und besserer Hilfe, die die größeren, meist wehrhaften Dörfer boten und zuletzt in dem Wiederaufgeben offenbarer Fehlsiedlungen.“  Das oft genannte Erlöschen von Dörfern durch den 30-jährigen Krieg trifft meist nicht zu, da viele Siedlungen schon vorher aufgegeben wurden – so auch hier in Ulfa.



Bingshausen, Bingshusen, Bingeshausen

In der alten Flurkarte von Ulfa finden wir in Flur 16 die Bezeichnung  „Zu Bingeshausen“. Dieser Flecken liegt nordöstlich von Ulfa auf der rechten Seite der Straße nach Stornfels, dort wo diese beim heutigen Anwesen Walenta eine scharfe Linkskurve macht. An diesem leicht abfallenden Hang zur Ulfa hin und wo heute ein kleiner Teich mit Quelle in Privatbesitz ist, lag Bingshausen.  Im Salbuch des Amtes Stornfels werden im Jahr 1577 bei Ulfa Gärten, Baumstücke, Krautgärten und Wiesen „zu Bingshausen“ genannt. Diese Siedlung dürfte nur aus einem Hof oder wenigen Häusern bestanden haben. Leider waren über Bingshausen keine weiteren Details zu finden, auch vor Ort konnten keine Hinweise auf frühere Gebäude im Gelände gefunden werden.


Reckenhausen (Rückenhausen, Reckenhusen)

Die Lage des erloschenen Ortes Reckenhausen ist unschwer zu finden, da auch hier heute noch entsprechende Flurnamen wie „Zu Reckenhausen“, „Aufm Reckenhäuserberg“ und „Reckenhäuser Wäldchen“ vorhanden sind. Reckenhausen lag in dem Talkessel links der Strasse nach Gonterskirchen und grenzte an die Gemarkung Langd. Die Versorgung mit Wasser konnte über eine Quelle, welche auf der südlichen Seite des Tales entspringt, erfolgen. Das Rinnsal suchte sich seinen Weg den Hang hinab, durch den Biebergraben in die Gemarkung Langd. Die Quelle wurde 1925 bei der 1. Feldbereinigung gefasst und dann in Rohren ins Tal geleitet und diente dann als Viehtränke. 1970 kam die Viehtränke im Zuge der 2. Flurbereinigung weg und das Quellwasser tritt an dieser Stelle heute als Dr. Metzler-Brunnen ans Tageslicht. Auf dem Reckenhäuser Berg stand eine Windmühle, welche 1357 der junge Graf Gottfried von Ziegenhain zusammen mit der Mühle zu Ulfa kaufte. Die Urkunde lautet: „Wir Else und Concele, geswestere, genannt die Swinden, Wigand Clais und Petir, Elsen sone, Cyne, Agnies und Gude, Ir dochtere, und Conrad, eyn Prister, Heinrich, Nyclais und Johan, Concelin sone, Bekennen, daz wir han virkauft alle unse recht und gulde, die wir han an der molen czu Grasse, czu Witershusen, czu Lancte, czu Olphe und Reckenhusen unserme Juncherrn Godfride deme Jungen, Greben czu Cegenhan und unser Juncfrauwen Angnese, sinir Elichen husfrauwen und eren Erben.“ 


1474 belehnt Landgraf Heinrich III. Henne und Peter von Bellersheim mit dem Zehnten zu Reckenhausen (Ruckenhausen) und 1498 wurde Reckenhausen schon als „wüst“ bezeichnet.


1577 wurde im Salbuch von Stornfels eine komplette Aufstellung der Äcker mit Flächenangaben verzeichnet. In dieser Aufstellung werden auf dem Reckenhäuserberg drei Morgen, drei Viertel und drei Ruthen Weingärten ausgewiesen, die von den in Ulfa wohnenden Bürgern Conrad Doelle, Henn Schmitt und Henß George Greden bewirtschaftet wurden. Die gesamten Äcker von Reckenhausen wurden unter Ulfa aufgeführt, was letztlich zeigt, dass die wenigen Bürger Reckenhausens ins größere und sicherere Ulfa umgezogen waren und ihre Felder von dort aus bewirtschafteten.


1596: In dem „Verzeichnis aller Dorffer des Ampts Stornfels etc.“, aufgestellt zwischen 1596 und 1601 (StU Oberhessen 161c), heißt es: „Item der halbe Zehenden zu Rockerßhausenn in ulffer veltmarck, ist hessisch lehenn, giebt Jars unngeuerlich 24 achtel halb korn und halb haber … Balthasar Schrauttenbach hat den halben theil an dem Zehendenn zu ulff inn Reckenhausen, ist hessisch lehenn , thutt Jars ungeuerlich 24 achtel frucht halb korn und haber.“ Dies sagt aus, dass das Zehntrecht in Händen des Hess. Landgrafen lag. In einer weiteren Lehensurkunde belehnt Landgraf Ludwig VI. 1662 die Gebrüder Ludwig Balthasar und Georg Friedrich von Weitolshausen, genannt Schrautenbach, mit dem Zehnten zu „Rückenhausen“.


An der nördlichen Grenze der ehemaligen Gemarkung Reckenhausen befand sich ein „Judenfriedhof“. Einzige Erwähnungen von Ulfaer Juden fanden sich in den Jahren 1616 bis 1649. Dieser Begräbnisplatz wurde auch von den Juden umliegender Orte genutzt, aber wegen des beschwerlichen Fußweges bei den Beerdigungen aufgegeben. Die letzte Beerdigung fand wohl 1818 statt. 


Quellen: Paul Arnsberg, Ffm, „Die jüdischen Gemeinden in Hessen“, 1971; Kreis-Anzeiger 15.2.1995;  Volk, „Die Wüstungen im Kreis Schotten“, 1939; G. Lutteropp, „Wüstungen der Gemarkung Langd“


Fronholz, Vroneholz

Der Oberhessische Geschichtsverein schreibt in einer Ausgabe von 1939: „In Flur 18 der Gemarkung Ulfa heißt es „Am Frohnholz“.  Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit hat sich Fronholz auch über die Ulfaer Grenze nach Eichelsdorf hin erstreckt, denn der zur Ansiedlung gehörige Bach bildet heute genau die Gemarkungsgrenze.“ Das Gebiet mit obiger Flurbezeichnung liegt auf der linken Seite, oberhalb der Straße nach Eichelsdorf, dort wo der Weg zur Viehweide abgeht und die Straße rechts über den Bach führt. Fronholz hätte danach in der Talsenke am Bache gelegen.


Dagegen schreibt Wagner 1854: „Das Dorf Fronholz, welches zum Gerichte Nidda gehörte, muß in der Gegend von Ulfa gesucht werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Ort im nordwestlichen Theile der Gemarkung von Eichelsdorf, und zwar auf dem Wege von Oberschmitten nach Ulfa, da gelegen habe, wo auf der linken Seite desselben, ein von Ober Schmitten kommender Fußweg eintritt.“


Urkundlich erscheint „Vroneholz“ erstmals im Jahre 1187 als Graf Berthold II. von Nidda die Pfarrei Nidda mit allem Zubehör, u. a. „in Vroneholz 40 Denare an Petri Stuhlfest“, an die Johanniter übergibt. Im Jahr 1290 wird „Johann von Froneholz“ als Schöffe des Gerichts Nidda genannt. Am 4. Juli 1342 bestätigt Graf Johann I. von Ziegenhain (1304-1358) die Belehnung mit dem Dorf Fronholz auf zehn Jahre an den Ritter Johann Strebekotz sowie Johann und Eberhard von Merlau. Diese Adelsfamilien sind mit dem Dorf Fronholz über ein Jahrhundert lang belehnt gewesen. Nach dem Tod des letzten Grafen von Ziegenhain, Johann II., gestorben am 14. Febr.1450, gingen mit der Grafschaft sämtliche Lehen an den Landgraf von Hessen.

Die vorstehend erwähnte Urkunde vom 4. Juli 1342 lautet im Original-Wortlaut:

Wir Johan Strebekotz und Johan von Merlowe, Ryttere und Ebirhard von Merlowe, wepnere, dun kunt, daz wir mit unserem herren Graf Johanne von Cygenhain und mit unserem Jungherren Gotfried sime sune als verre gered han, daz sie uns genade getan han um daz dorph Fronholz also, daz sie daz selbe gefriget han von nu s. Mychels tage ubir dru Jar also, daz die lude, die in dem dorph wonent, in keynen dienst tun ensullent mer, wan daz sie ir gerichte sullent suchen und teden sie frafel in irme gebiede, den solden sie in oder iren amptluden verbuzen, wan die dru Jar zu kument, so sullent sie darnach Tzehen Jar sitzen also, daz sie ie des Jares ii. phund hellere zu der bede geben sullen eynes zu der Meybede und eynes zu der Herbest bede und sal in ie daz hus ieriches eyn hun geben. Wan die Tzehen Jar umme kument, gelustet uns dan uffe bede siten also vurwert mit dem dorph zu sitzene, dez mugen wir tun.“


Landgraf Heinrich III. belehnte am 25. Aug. 1466 „für seine guten Dienste“ Wilhelm Wais IV. von Fauerbach mit dem Dorf Fronholz, das dieser von Heinrich von Merlau, Bernhard von Habel und Gottfried von Gonterskirchen, genannt Strebekotz, erkauft hatte. Bernhard von Habel (1468 als Küchenmeister Landgraf Heinrichs erwähnt) war mit Grete, der Schwester Heinrichs von Merlau verheiratet. Der neue Lehensinhaber Wilhelm Wais IV. von Fauerbach saß bereits im Juni 1467 im Amte zu Stornfels, wahrscheinlich als Burgmann.


Im März 1490 erneuerte Landgraf Wilhelm III. die Belehnung mit dem Dorf Fronholz als Erblehen an die Söhne Johann und Wilhelm Wais. Er bestellte am 5. Mai 1491 Wilhelm Wais V. auf vier Jahre zum Amtmann von Stornfels gegen Überlassung der Amtsgefälle, von den Bußen aber nur das, was ihm lt. Pfandschaft zustand. Außerdem musste er dem Landgrafen noch 20 Gulden in Geld von der Maibede und 30 Gulden in Geld aus der Herbstbede zahlen. Auch war er verpflichtet, zwei riesige Pferde zu halten und damit zu Dienst zu stehen. Das Schloß Stornfels mußte er mit Wächtern, Pförtnern und Turmhütern auf eigene Kosten bestellen. 1494 ersetzte der Hofmeister des Landgrafen, Tiele Wolff von Gudenberg, Wilhelm Wais V. das Geld, das dieser zu Stornfels verbaut hatte. Am 28. Juni 1496 quittierte Landgraf Wilhelm III. dem Wilhelm Wais V. seine Beschlussrechnung für die Zeit, als er sein Amtmann in Stornfels war, und sühnte sich mit ihm wegen des begangenen Totschlages an dem Rentmeister Philipp Widdersheim in Nidda.


In Marburg erfolgte am 12. Dez. 1515 durch Landgraf Philipp die erneute Belehnung mit dem Dorf Fronholz am Wilhelm Wais VII. von Fauerbach. Im Salbuch von Nidda fand sich 1537 dann folgender Eintrag: „Johann Weiße. Item drey gulden gibt Johann Weise vom Frone Holtz, sind weißen, acker und welde“.


Der Sohn von Wilhelm Wais VII. = Gilbrecht Wais wurde von Kassel aus am 19. Juni 1544 mit Fronholz belehnt. Balthasar Wais (erwähnt bis 1582), ein Sohn Gilbrechts, wurde als letzter seines Stammes 1568 von Landgraf Ludwig IV. von Marburg mit Fronholz belehnt. Im Jahre 1592 verzichtete die Witwe Lucie Gayling von Altheim auf alle Ansprüche an Dorf und Wüstung Fronholz, welches ihr verstorbener Bruder Balthasar Wais zu Lehen gehabt hatte.


In „Wüstungen im Großherzogtum Hessen“ Band I, 1854 schreibt Wagner über Fronholz:

Nachrichten über die Lage dieses Ortes sind vom Jahre 1537: Die Grenze des Waldes Bockelnsrude – übern Hermannsgrund und übern Spornloh und Drachenloch über die Bach nach dem alten Schlag, dann aufs N´s Wiesen hinter der Wanden, am alten Berg und die Straße bei N´s Wiesen die alte Heeg herab bis ans Loh und den Keseberg, so allenthalben wider Johann Weise und der Ulfer Gebiet und die neue Wiesen unterm Keseberg stoßen; bei der Mühle zu Reinhausen: Johann Weise gibt 3 fl. vom Froneholz, sind Aecker, Wiesen und Wald; 1577 bei Ulfa: Wiese im Fronholz; 1579 bei Stornfels: Acker auf dem Fronholz; Acker auf dem Fronholz neben der Gemeinde. – Vroneholz kommt in einer Urkunde vom Jahr 1187 vor, welche bereits bei Bonlont aufgeführt ist. Bei Eidenhausen ist eine Urkunde vom Jahr 1290 erwähnt, in welcher Johann von Fronholz als Schöffe des Gerichts zu Nidda, genannt ist. Im Jahr 1466 belehnt Landgraf Heinrich III. den Wilhelm Weise von Fauerbach, den Jüngeren, mit dem Dorfe Fronholz, das dieser von Heinrich von Merlau, Berlden von Habel und Gottfried Strebekoz von Gonterskirchen erkauft hat. In drei Urkunden vom Jahr 1592 sind enthalten:

 a. Heinrich Geiling von Altheim beschwert sich bei Landgraf Georg I., im Namen seiner Mutter, einer Schwester Balthasar Weisen von Fauerbach, wegen der Eingriffe, die der Oberförster Johannes Sauer zu Stornfels in die hinterlassenen eigentümlichen Güter Balthasar Weisen mache;

 b. Heinrich Geiling von Altheim beschwert sich bei den Räthen zu Marburg wegen der Eingriffe, die der Förster in den zum Dorfe Fronholz gehörigen Wald mache, welches weil. Balthasar Weise von Fauerbach zu Lehen getragen;

 c. Lucie Geiling von Altheim, Witwe, verzichtet auf alle Ansprüche an Dorf und Wüstung Fronholz, welche ihr verstorbener Bruder Balthasar Weise, vom Landgrafen Ludwig IV. von Hessen zu Lehen getragen“.


Stammtafel:            Wilhelm Weise von Fauerbach


        Wilhelm Weise der Jüngere, Urk. 1466

        gest. um 1478; hatte Fronholz erkauft


                                      dessen Söhne:


      Wilhelm Weise, belehnt 1478        Johann Weise, belehnt 1478

      Urk. 1490,1500, 1515                     Urk. 1490,1500, 1515


                       Gilbracht Weise, belehnt 1544


                       Balthasar Weise, belehnt 1553

                       Urk. 1568, war 1592 tot        > dessen Schwester: Lucie Weise

                                         war die Gattin von N.N. Geiling von Altheim


                                                                        deren Sohn: Heinrich Geiling von Altheim, 1592


Quellen: G. Lutteropp „Die Wüstung Fronholz“; Hess. Staatsarchiv Dst. 526 W-T 1309/89; Wagner, 1854, „Wüstungen im Großherzogtum Hessen“ Band I.; Mitteil. Oberh. Geschichtsverein, 1939, Bd. 36




Frankenhausen

(Nachfolgender Original-Textabschnitt wurde aus „Wüstungen im Großherzogtum Hessen“ Band I von Wagner, 1854 übernommen; aus Sb 1568, S. 87)

„Zwischen Ulfa, Unterschmitten, Kohden und Rabertshausen liegt eine Gemarkung in ihren eigenen Grenzen, welche Frankenhausen hieß. Östlich von Ulfa fließt die Ulfe vorüber gegen Süden, erreicht die Gemarkung von Frankenhausen und verbindet sich, nördlich von Unterschmitten, zwischen diesem und der Bruchmühle mit der Nidda. Dieser Bach setzt in der Gemarkung von Frankenhausen zwei Mühlen in Bewegung, nämlich die Haubenmühle, eine Mahl- und Oelmühle, welche an der nördlichen Grenze dieser Gemarkung gegen der Grenze von Ulfa und Oberschmitten liegt, und sodann die Weißmühle, eine Mahlmühle, welche an der südöstlichen Grenze der Gemarkung, gegen Unterschmitten, liegt. An der westlichen Seite der Gemarkung ist die Horbe (Harbwald) gelegen. Von der Haubenmühle südwestlich, und auf dem Wege von Kohden nach Ulfa, lag Frankenhausen. Reinhausen, wovon weiter unten noch Mehreres vorkommt, und wovon die Reinhäuser Hof- oder (die ebengenannte) Weißmühle noch übrig ist, lag von dieser Mühle nordwestlich auf dem so genannten Rosenfeld, wo sich noch Reste vorfinden. Die Gemarkung von Frankenhausen liegt an der Grenze von drei alten Gerichten, denn es gehörten Ulfa zum Gerichte Stornfels, Unterschmitten und Kohden zu dem von Nidda und Rabertshausen zu dem von Rodheim. Wenn eine Grenzbeschreibung vom Amte Stornfels vom Jahr 1579 richtig verstanden worden ist, so möchte Frankenhausen nebst Reinhausen zum ersteren Gerichte gehört haben, wodurch auch die zu diesem Gerichte gehörenden Orte, nämlich Stornfels, Ulfa, Borsdorf, Ober- und Unterwiddersheim mehr in einer natürlichen Verbindung gestanden haben würden.“


L. Fleck schrieb in „Flurnamen von Kohden bei Nidda“, 1921: 

„Obige Ausführungen Wagners nach den Salbüchern und die vorhandenen Urkunden beweisen, dass ein Ort Frankenhausen bestanden hat; nicht stichhaltig aber sind seine Angaben über die Lage des Ortes. Dass Frankenhausen in der Nähe von Reinhausen lag, ist sehr wahrscheinlich, dass aber Reinhausen nordwestlich von der Weißmühle gelegen haben soll, ist nicht gut möglich, zumal Wagner ja selbst die Stelle des Salbuchs von 1537 zitiert. „Unterhalb der Haubenmühle, am Fuße des Hungerrains“ und des „Hungerberges“ der dicht an die Ulfa grenzenden Gemarkung Unterschmitten, auf der jetzigen Gemarkung Rabertshausen II, ist Reinhausen zu suchen. Nicht nur neuere Ausgrabungen des jetzigen Pächters des Reinhäuser Hofs (Filsinger) beweisen dies, sondern auch der alte Namen Rennhusen scheint dafür zu sprechen: Rennhusen = Grenzhausen (?). Hier ist heute noch die Grenze der Gerichte (jetzt Nidda, Schotten und Hungen), auch der drei Kreise Grenzpunkt. Frankenhausen lag demnach am Wege von Kohden nach Ulfa. Ich bringe es in erster Linie in Verbindung mit dem Bächlein, das an der Grenze des Waldes westlich der Haubenmühle im Wiesengrunde entspringt und dessen Umgebung im Volksmunde am „Hellgen Strauch“ heißt, wo in alten Zeiten eine Gerichtsstätte gewesen sein soll. In zweiter Linie verlege ich den Ort Frankenhausen dorthin, wo sich der Hirschgraben in diesem Distrikt befindet. Der jetzige Distrikt Frankenhausen unterstand im vorigen Jahrhundert fast ganz der Forstwartei Glaubzahl. Noch vor 70 Jahren war ein großer Teil dieses Distrikts mit uralten Eichen bewachsen. Spuren eines alten Weges oder einer grabenähnlichen Furt lassen sich noch von Osten nach Westen durch Frankenhausen ziehend verfolgen. Der vom nordöstlichen Rande einige hundert Meter weit nach Westen in den Distrikt ziehende Hirschgraben mit zwei Verzweigungen wurde schon lange von den Häfnern der Umgegend zur Gewinnung der weißen Tonerde und des „Latt“ (Letten) benutzt und wird deshalb bei den Kohdener Häfnern auch die „Lattkaute“ genannt; auch soll er zur Franzosenzeit als Zufluchtsstätte gedient haben. Eine andere Ansicht bringt ihn in Verbindung mit den Jagden der Landgrafen, denen er als Wildfang gedient habe. Eine weitere Sage erzählt, dass zur Zeit der Herren von Olfe dort Verteidigungswerke, eine Art Landwehr, bestanden hätten. Ob dies wahrscheinlich ist, kann ich nicht sagen, zumal, da sich z. B. auch in der Nähe des ausgegangenen Orts Habritzhusen eine ganz ähnliche Lache befindet; bei diesem Ort lag zwar kein Wald, wohl aber ist von einer Landwehr die Rede. Beide mächtige Graben oder Lachen scheinen künstlich angelegt zu sein. – Bemerkenswert ist auch die große Lache, die sich auf einige hundert Meter Länge von Osten nach Westen in Frankenhausen erstreckt und von welcher die Sage geht, dass sie einem Landgrafen als Hirschgraben diente, in dem das Wild gefangen oder erlegt worden sei. Sie wird auch noch „Franzosenlache“ genannt, was auf einer Überlieferung beruht: Die Mutter des alten Benner wollte vor fremdem Kriegsvolk nach Frankenhausen in das „Franzosenloch“ flüchten und hatte ihr kleines Kind in der Schürze mitgenommen - da wurde sie an der Kläppersecke von zwei Soldaten eingeholt, und als der Vordere sie arg bedrängte, wobei das Kind aus der Schürze fiel und den Rain hinunterkollerte, macht ihm der Andere Vorwürfe und bedrohte ihn mit der Waffe, worauf er von ihr abließ und sie ungehindert ziehen konnte.“


Quellen: Wagner, „Wüstungen im Großherzogtum Hessen, Bd. 1, 1854;  L. Fleck,„Flurnamen von Kohden bei Nidda“, 1921